Information für Mitglieder

Der ASDI Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Betten-bezogenen Anteil zusammen. Grundlage für die Anzahl der Betten ist die Anzahl systemisierter Betten. Der Mitgliedsbeitrag ist an den Verbraucherpreisindex (VPI 2010) gebunden. Die Erhöhung des VPI seit der letzten Anpassung wurde mitberücksichtigt, sodass den neuen Stichtag der 1. April 2024 darstellt.

Der Mitgliedsbeitrag 2025 setzt sich wie folgt zusammen:

Mitgliedsbeitrag pro Station € 2.135,00
Mitgliedsbeitrag pro Bett €    301,00

Reduktion des Mitgliedsbeitrages:

1 - 4 Stationen 0 %
5 - 9 Stationen 10 %
10 und mehr Stationen 20 %

Der Verein ist nicht Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes; der angegebene Mitgliedsbeitrag enthält daher auch keine Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht eintreten, so wird festgehalten, dass die daraus resultierende Umsatzsteuer nachverrechnet wird.

Der Mitgliedsbeitrag ist pro Intensivstation zu bezahlen. Nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird die Intensivstation als außerordentliches Mitglied für das Vereinsjahr 2025 aufgenommen. Mit der außerordentlichen Mitgliedschaft sind bis auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrages keine Verpflichtungen verbunden; die Teilnahme an Vereinsaktivitäten beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit. Bei Kündigung der außerordentlichen Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.

Wir weisen weiters darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen wie auch bisher die Voraussetzung für die Nutzung des Dokumentationssystems ICdoc pro darstellen.

ASDI hat auf Basis der derzeit gültigen Rechtslage (DSGVO) eine Vereinbarung über die Verarbeitung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche und statistische Auswertungen erstellt. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme am ASDI Benchmarking nur bei Vorliegen einer vom Rechtsträger unterzeichneten Vereinbarung möglich ist. 

Anmeldeformular Mitgliedschaft 2025

Information für Mitglieder 2025

Nutzungsbedingungen

Schnittstellen

Um den Dokumentationsaufwand zu minimieren und gleichzeitig Daten höchster Qualität zu erhalten, existieren Schnittstellen zur automatischen Übernahme von Daten aus diversen Krankenhausinformationssystemen. Im Detail informiert Sie gerne unser technischer Partner Herr Dr. Sekerka (0664/37 62 981).

Wartung und Oracle Lizenz

Die Firma büll informatik gesmbh ist für die Wartung des Doku­mentations­systems ICdoc pro und des Oracle Daten­bank­systems zu­ständig. Die Wartung ist nicht im Mitgliedsbeitrag ent­halten und muß daher mit der Firma büll informatik gesmbh abgeschlossen werden, um die reibungslose Benutzung des Programms ICdoc zu gewähr­leisten.

Zur Benutzung des Doku­mentations­systems ICdoc pro ist ferner eine Lizenz des Datenbanksystems Personal Oracle der Oracle GmbH notwendig. Diese Lizenz muß einmalig er­worben werden. Die Administration der Oracle Lizenzen übernimmt ebenfalls die Firma büll informatik gesmbh.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Unterlagen zum Wartungsvertrag der Firma büll informatik gesmbh.

Wartungspaket 2025

Zahlungsziel

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Der Freischaltecode für ICdoc wird mit Eingang der Zahlung vergeben. Bis zur Eingabe des Freischaltecodes können alle Patientendaten vollständig eingegeben werden. Das Erstellen von Graphiken und Berichten sowie der BMSGPK Export sind allerdings erst nach der Eingabe des Freischaltecodes möglich.