Information für Mitglieder
Der ASDI Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Betten-bezogenen Anteil zusammen. Grundlage für die Anzahl der Betten ist die Anzahl systemisierter Betten. Der Mitgliedsbeitrag ist an den Verbraucherpreisindex (VPI 2010) gebunden. Die Erhöhung des VPI seit der letzten Anpassung wurde mitberücksichtigt, sodass den neuen Stichtag der 1. April 2025 darstellt.
Der Mitgliedsbeitrag 2026 setzt sich wie folgt zusammen:
| Mitgliedsbeitrag pro Station | € 2.201,00 |
| Mitgliedsbeitrag pro Bett | € 310,00 |
Reduktion des Mitgliedsbeitrages:
| 1 - 4 Stationen | 0 % |
| 5 - 9 Stationen | 10 % |
| 10 - 14 Stationen | 20 % |
| 15 und mehr Stationen | 30 % |
Der Verein ist nicht Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes; der angegebene Mitgliedsbeitrag enthält daher auch keine Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht eintreten, so wird festgehalten, dass die daraus resultierende Umsatzsteuer nachverrechnet wird.
Der Mitgliedsbeitrag ist pro Station (Intensiv- oder IMCU, RCU, etc.) unter Angabe des Funktionscodes der betreffenden Station zu bezahlen. Nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird die Intensivstation als außerordentliches Mitglied für das Vereinsjahr 2026 aufgenommen. Mit der außerordentlichen Mitgliedschaft sind bis auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrages keine Verpflichtungen verbunden; die Teilnahme an Vereinsaktivitäten beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit. Bei Kündigung der außerordentlichen Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.
Wir weisen weiters darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen wie auch bisher die Voraussetzung für die Nutzung des Dokumentationssystems ICdoc pro darstellen.
ASDI hat auf Basis der derzeit gültigen Rechtslage (DSGVO) eine Vereinbarung über die Verarbeitung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche und statistische Auswertungen erstellt. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme am ASDI Benchmarking nur bei Vorliegen einer vom Rechtsträger unterzeichneten Vereinbarung möglich ist.
Anmeldeformular Mitgliedschaft 2026
Schnittstellen
Um den Dokumentationsaufwand zu minimieren und gleichzeitig Daten höchster Qualität zu erhalten, existieren Schnittstellen zur automatischen Übernahme von Daten aus diversen Krankenhausinformationssystemen. Im Detail informiert Sie gerne unser technischer Partner Herr Dr. Sekerka (0664/37 62 981).
Wartung
Die Wartung der Software ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und wird benötigt um die reibungslose Benutzung des Programms ICdoc zu gewährleisten. Bis 31.12.2026 ist die Firma büll informatik gesmbh für die Wartung des Dokumentationssystems ICdoc pro und des Oracle Datenbanksystems zuständig. Ab 1.1.2027 gibt es dafür eine neue Lösung, über die Sie rechtzeitig informiert werden.
Zahlungsziel
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Der Freischaltecode für ICdoc wird mit Eingang der Zahlung vergeben. Bis zur Eingabe des Freischaltecodes können alle Patientendaten vollständig eingegeben werden. Das Erstellen von Graphiken und Berichten sowie der BMSGPK Export sind allerdings erst nach der Eingabe des Freischaltecodes möglich.